Das ändert sich bei Steuern & Co in 2017

Das ändert sich bei Steuern & Co in 2017

Neue Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung, mehr Geld für Kinder und ein besserer Mutterschutz – das neue Jahr bringt zahlreiche gesetzliche Änderungen, die sich direkt auf Ihren Geldbeutel auswirken können. Die wichtigsten für Sie im Überblick.

 

Neue Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung

Auf Gutverdiener kommen 2017 höhere Sozialabgaben zu. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung steigen: auf monatlich 6.350 Euro im Westen und 5.700 Euro im Osten. Bis zu diesen Grenzen wird das Bruttoentgelt zur Berechnung der Beiträge herangezogen. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Bemessungsgrenze auf 4.350 Euro im Monat.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt stabil bei 14,6 Prozent. Arbeitnehmer tragen davon 7,3 Prozent. Hinzu kommen je nach Krankenkasse einkommensabhängige Zusatzbeiträge. Der Arbeitgeberanteil ist bei 7,3 Prozent gedeckelt. Die Obergrenze für die Versicherungspflicht steigt auf 57.600 Euro. Wer mehr verdient, kann unter Umständen in die private Krankenversicherung wechseln.

 

Entlastung bei der Einkommensteuer

Der Grundfreibetrag, auf den keine Einkommensteuer zu zahlen ist, wird 2017 erhöht. Er orientiert sich am Existenzminimum. Weil das gestiegen ist, wächst auch der Grundfreibetrag – von 8.652 Euro für Alleinstehende (17.304 für zusammenveranlagte Ehepaare) auf voraussichtlich 8.822 Euro (17.644 für Ehepaare). Das entsprechende Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Wenn der Gesetzgeber den Freibetrag erst im Laufe des Jahres 2017 anhebt, tritt die Regelung rückwirkend zum 1. Januar in Kraft.

 

Höheres Kindergeld

Das Kindergeld wird 2017 erhöht – je Kind um 2 Euro pro Monat. Der Kinderfreibetrag steigt auf 7.358 Euro jährlich pro Kind. Eltern erhalten entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Das Finanzamt prüft automatisch, was für die Eltern vorteilhafter ist.

 

Hartz-IV-Sätze steigen

Bezieher der Grundsicherung bekommen ab Januar etwas mehr Geld. Bei Alleinstehenden sind es 409 Euro statt 404 Euro, bei Paaren 368 Euro statt 364 Euro je Partner. Mit einem Plus von 21 Euro monatlich steigen die Leistungen für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren am stärksten – auf 291 Euro je Kind.

 

Pflegereform tritt in Kraft

Ab 2017 haben alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Egal ob sie körperlich oder psychisch beeinträchtigt sind. Fünf Pflegegrade lösen die bisherigen Pflegestufen ab. Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit richtet sich danach, wie selbstständig die Pflegebedürftigen in verschiedenen Lebensbereichen sind. Dadurch bekommen mehr Menschen Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Wie bisher gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen, die der Pflegebedürftige erhält.

 

Besserer Mutterschutz

Das bisherige Mutterschutzgesetz wurde in vielen Punkten überarbeitet. So gilt der Mutterschutz erstmals auch für Schülerinnen und Studentinnen. Die Schutzbestimmungen sollen für sie aber flexibel gehandhabt werden können. Nach einer Fehlgeburt ab der 12. Schwangerschaftswoche haben Frauen grundsätzlich einen viermonatigen Kündigungsschutz. Das Beschäftigungsverbot für Schwangere in Abendzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen wird gelockert, soweit die werdende Mutter zustimmt und eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.

 

Der Garantiezins sinkt

Wer ab dem Januar 2017 eine Lebensversicherung abschließt, bekommt nur noch einen Garantiezins von 0,9 Prozent statt wie bisher 1,25 Prozent. Ein niedriger Garantiezins hat unter anderem Auswirkungen auf die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Fällt der Garantiezins, werden bei gleichen Leistungen voraussichtlich die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steigen. Dies gilt für Neuverträge ab 2017.

 

Änderungen im Steuergesetz

Ab dem neuen Jahr gelten längere Steuererklärungsfristen. Die elektronische Steuererklärung muss künftig erst bis zum 31. Juli des nächsten Jahres abgegeben werden. Außerdem ändert sich die Belegvorlagepflicht in eine Belegvorhaltepflicht. Das heißt: Belege müssen nicht mehr zwingend vorgelegt werden.

 

Tafelpapiere ab ins Depot

Sollten Sie in der Vergangenheit Fondsanteile als Tafelpapiere am Schalter Ihrer Bank oder Sparkasse erworben haben, müssen diese jetzt schnellstmöglich ins Depot. Und zwar noch bis zum 31.12.16. Ab dem neuen Jahr können sie nicht mehr gehandelt werden. Grund: Der Gesetzgeber hat entschieden, dass diese Wertpapiere ab 2017 bei einer Bank oder Sparkasse in Sammelverwahrung gegeben werden müssen. Also in ein Depot. Wenn nicht, können diese nicht mehr weiterverkauft werden. Ausschüttungen werden dann auch nicht mehr geleistet.

 

Die neue 50-Euronote kommt

Im April 2017 geht der neue 50-Euroschein in Umlauf. Er zeichnet sich durch bessere Sicherheitsmerkmale aus und ist deutlich fälschungssicherer als sein Vorgänger. Der alte „Fünfziger“ behält seinen Wert. Er wird nach und nach aus dem Verkehr gezogen.

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