Wer zahlt bei Sturmschäden?

eingestellt von Susanne Kühnel am 7. Juli 2016

Lokale oder regionale Wetterextreme haben deutlich zugenommen. Die Schäden, die sie anrichten, sind oft verheerend. Da ist es gut zu wissen, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt.

 

Wenn Haus oder Wohnung beschädigt sind

Dach abgedeckt, Fenster zerbrochen – die meisten Sturmschäden entstehen an Gebäuden. Für die Regulierung ist die Wohngebäudeversicherung der richtige Ansprechpartner. Sie übernimmt die Kosten für Reparatur und Instandsetzung ab Windgeschwindigkeit 8 (62–74 km/h). Rohbauten sind besonders sturmgefährdet. Gerüste und nicht richtig gesichertes Baumaterial können vom Wind mitgenommen werden und Schäden anrichten. Das ist ein Fall für die Rohbauversicherung. Viele Versicherungsgesellschaften bieten die Option an, dass eine Rohbauversicherung ab sechs Monate vor Fertigstellung des Gebäudes gilt, wenn eine zeitlich anschließende Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird.

Werden durch den Sturm Hab und Gut im Haus beschädigt, ist die Hausratversicherung zuständig. Sie erstattet die Kosten für die Wiederbeschaffung – zum Neuwert. Allerdings erlischt der Versicherungsschutz in der Regel, wenn die Schäden durch offen stehende Fenster oder Türen entstanden sind.

Wenn der Keller „abgesoffen“ ist

Ist als Folge von Sturm und Starkregen die Kanalisation überfordert und der Keller überschwemmt, reicht die Hausratversicherung nicht mehr aus. Das ist dann ein Fall für die Elementarschadenversicherung. Sie kann in Kombination mit einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Wenn es Personen getroffen hat

Der Sturm hat Ihren Blumenkasten vom Balkon gefegt und einen Passanten verletzt? Dann haften Sie selbst, denn Sie hätten den Behälter auch für einen solchen Fall sichern müssen. Gut, wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung haben. Werden Sie selbst von einem herumfliegenden Ast getroffen und verletzt, greift Ihre eigene Krankenversicherung. Werden Sie durch einen umstürzenden Baum verletzt, der nachweislich morsch war, haftet der Grundstückseigentümer, weil er die Gefahrenquelle nicht beseitigt hat. Mit einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht hätte er sich entlasten können. Dann wären auch Schäden gedeckt, die durch herabfallende Ziegel des Hauses entstehen.

Wenn das Auto einen Schaden erlitten hat

Falls Ziegel, Äste oder gar Bäume auf Ihr Auto stürzen, wenden Sie sich an Ihre Kfz-Versicherung. Ab Windstärke 8 ist Ihre Teilkaskoversicherung der richtige Ansprechpartner. Sie ersetzt den Zeitwert Ihres Autos, also den Wert eines gleichaltrigen gebrauchten Wagens. Die Vollkaskoversicherung reguliert Schäden auch bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten. Sie tut dies auch, falls Sie mit umgestürzten Bäumen oder anderen vom Sturm verwehten Gegenständen zusammengestoßen sind.

So verhalten Sie sich im Schadensfall

Melden Sie den Schaden möglichst unverzüglich der Versicherung. Machen Sie Fotos vor Beginn der Aufräumarbeiten. Listen Sie alle Gegenstände auf, die beschädigt oder zerstört worden sind. Als Mieter wenden Sie sich an Ihren Vermieter, falls an Haus oder Wohnung Schäden entstanden sind.

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal, Deutscher Sparkassenverlag

 

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Kommentare


Hannes Bartschneider schreibt am 27.11.2021 um 16:01 Uhr:

Ich hatte einen Sturmschaden und muss mein Dach nun von einem Dachdecker reparieren lassen. Gut zu wissen, dass die Wohngebäudeversicherung das abdeckt. Ich werde mal schauen, ob der Sturm über Windgeschwindigkeit 8 war.