Vermögensfalle Pflegefall – Kinder haften für ihre Eltern

eingestellt von Christopher Gunkel am 8. Juni 2017

Jeder möchte so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben, auch wenn ereinmal auf fremde Hilfe angewiesen ist. Trotz des neuen Pflegegesetzes, das im Januar 2017 in Kraft getreten ist, kann die dann benötigte Betreuung teuer werden.

 

Ob Betreuung im eigenen Zuhause durch Angehörige und Pflegedienst oder die Notwendigkeit des Aufenthalts in einem Pflegeheim: Ist der Ernstfall eingetreten, wird es je nach Pflegegrad sehr teuer – monatliche Kosten bis zu 3.500 Euro sind möglich. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung kommt im Ernstfall aber nur für ca. 50 Prozent der Kosten auf. So etwas kann schnell zulasten Ihres Vermögens gehen, das Sie sicherlich gerne an Ihre Kinder oder Enkelkinder vererben würden. Doch das ist nicht alles. Nicht nur Ihr eigenes Vermögen ist betroffen, sondern auch das Ihres Ehepartners und das Ihrer Kinder. Reicht nämlich das eigene Vermögen nicht aus, sind diese verpflichtet, für die Pflegekosten aufzukommen.

 

Erbe und Vermögen absichern

Um Ihr Vermögen und das Ihrer Nachkommen abzusichern, lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung. Sie hilft die Versorgungslücke zu schließen und gegebenenfalls ein Leben im gewohnten Umfeld zu realisieren. Hier arbeitet die Sparkasse Oberhessen mit ihrem Partner von der Union Krankenversicherung (UKV) – Teil der Sparkassenversicherung – zusammen. Gemeinsam mit unseren Spezialisten bieten wir die Möglichkeit, für Sie den passenden Tarif zu finden. Dabei können schon kleine Beiträge für die Absicherung helfen.

 

Der Staat hilft beim Vorsorgen

Wussten Sie, dass der Staat die private Pflegeversicherung bezuschusst und Sie für Ihre Vorsorge belohnt? Ab einem monatlichen Beitrag von 10 Euro Eigenanteil erhalten Sie 5 Euro Zuschuss vom Staat, den nach dem damaligen Gesundheitsminister benannten „Pflege-Bahr“. Das bedeutet: 60 Euro bekommen Sie jährlich geschenkt. Fangen Sie frühzeitig an, für das Alter und für die Pflege vorzusorgen, dann bleiben Ihnen unangenehme Überraschungen erspart.

 

Tipp

Nicht nur eine Zusatzversicherung ist wichtig. Denken Sie auch an die Ausstellung von Vollmachten für Ehepartner, Kinder oder nahe Verwandte. Denn: Diese sind nicht automatisch berechtigt, Sie bei Banken oder Behörden zu vertreten. Bei der Sparkasse Oberhessen können Sie zum Beispiel eine sogenannte Vorsorgevollmacht erteilen. Sprechen Sie einfach unsere Berater und Servicemitarbeiter an. Diese helfen Ihnen gerne. Sollten Sie eine Vollmacht benötigen, die auch gegenüber anderen Institutionen gilt, sollten Sie über eine Generalvollmacht nachdenken. Diese wird bei einem Anwalt oder Notar aufgesetzt.

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